// Barrierefreiheit (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, barrierefrei sein. Wir klären ehrlich, ob Sie betroffen sind, prüfen, was fehlt, und setzen es direkt im Code um. Ohne Overlay-Widgets, sondern dort, wo Barrierefreiheit entsteht: in Theme, Vorlagen und Inhalten.
// Bin ich betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für jede Website. Entscheidend ist, ob Verbraucher über Ihre Seite einen Vertrag abschließen, und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Wenn Verbraucher online Verträge schließen
Ausnahmen und Grenzfälle
Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. In Grenzfällen helfen Ihre IHK, ein Anwalt oder die Angebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Barrierearm zu bauen lohnt sich aber auch ohne Pflicht, weil es allen Besuchern hilft.
// Prüfung & Umsetzung
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Diese Punkte gehen wir durch:
Texte und Bedienelemente mit ausreichendem Kontrast, keine Information, die nur über Farbe vermittelt wird.
Alles mit der Tastatur bedienbar, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarem Fokus, auch Menüs, Filter und Pop-ups.
Saubere Überschriften, Bereiche für Navigation und Inhalt, korrekt ausgezeichnete Sprache, damit Screenreader sich zurechtfinden.
Aussagekräftige Beschreibungen für Produktbilder und Grafiken, dekorative Bilder sauber ausgeblendet.
Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen und ein Checkout, der sich ohne Maus und mit Screenreader abschließen lässt.
Inhalte bleiben bei 200 % Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen vollständig nutzbar.
Untertitel oder Textalternativen für Videos, keine automatisch startenden Medien ohne Steuerung.
Einwilligungsbanner und Hinweise, die sich per Tastatur und Screenreader bedienen und schließen lassen.
Die vorgeschriebenen Angaben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, gut auffindbar auf der Website.
Viele Anbieter versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck: ein Skript, das eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrast einblendet. An den eigentlichen Barrieren ändert das nichts. Fehlende Beschriftungen, ein Checkout, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt, oder falsche Überschriften stecken im Code und müssen dort behoben werden. Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, nutzen außerdem meist ihre eigenen Werkzeuge.
Shopware hat in den letzten Versionen viel an der Barrierefreiheit der Storefront gearbeitet. Eigene Themes und Plugins müssen trotzdem geprüft werden, weil sie Standardvorlagen verändern. Bei WordPress hängt viel vom Theme und vom Page Builder ab. Programmierte Websites bauen wir von Anfang an barrierearm. Muss ein Theme grundlegend überarbeitet werden, ist oft ein Relaunch oder ein eigenes Shopware-Theme die bessere Lösung.
Barrierearme Seiten sind für alle leichter zu bedienen: für ältere Menschen, für Kunden am Handy in der Sonne, für jemanden mit verletzter Hand. Saubere Struktur und beschriftete Inhalte helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Suchen, Ihre Seite zu verstehen.
Die Marktüberwachung kann Nachweise verlangen, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Deshalb halten wir fest, was geprüft und umgesetzt wurde. Den Text der Informationen zur Barrierefreiheit stimmen Sie am besten mit Ihrem Rechtstexte-Dienst oder Anwalt ab, wir bauen ihn technisch sauber ein.
Sie bekommen vorab einen Festpreis, ohne Mindestlaufzeit.
// Ablauf
Sind Sie betroffen, welche Seiten und Abläufe zählen, welches System steckt dahinter?
Automatische Tests plus Prüfung von Hand mit Tastatur, Zoom und Screenreader.
Was fehlt, wie wichtig es ist und was die Behebung kostet.
Im Theme, in den Vorlagen und in den Inhalten, nicht per Overlay.
Informationen zur Barrierefreiheit einbauen, Umsetzung festhalten, Nachkontrolle.
// Barrierefreiheit prüfen
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website oder Ihres Shops. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob Sie betroffen sind und was eine Prüfung kostet.
// Häufige Fragen
Das hängt davon ab, ob Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Shop oder bei einer Buchung, und wie groß Ihr Unternehmen ist. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.
Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Nein. Ein Overlay blendet Hilfen ein, behebt aber nicht die Barrieren im Code, etwa fehlende Beschriftungen oder einen Checkout, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt.
Die EN 301 549 ist die europäische Norm, auf die das BFSG verweist. Für Websites verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, in der Version 2.1 und der Stufe AA.
Das BFSG zielt auf Angebote für Verbraucher. Shops, die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen, sind in der Regel nicht erfasst. Verkaufen Sie an beide, gilt es für den Teil, der Verbraucher erreicht.
Betroffene Anbieter müssen Informationen bereitstellen, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Diese Angaben werden oft Barrierefreiheitserklärung genannt. Den Text stimmen Sie mit Ihrem Rechtstexte-Dienst ab, wir bauen ihn ein.
Für die Umsetzung bekommen Sie danach einen Festpreis.