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// Barrierefreiheit (BFSG)

Barrierefreie Websites
und Shops nach BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, barrierefrei sein. Wir klären ehrlich, ob Sie betroffen sind, prüfen, was fehlt, und setzen es direkt im Code um. Ohne Overlay-Widgets, sondern dort, wo Barrierefreiheit entsteht: in Theme, Vorlagen und Inhalten.

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// Bin ich betroffen?

Wer barrierefrei sein muss und wer nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für jede Website. Entscheidend ist, ob Verbraucher über Ihre Seite einen Vertrag abschließen, und wie groß Ihr Unternehmen ist.

Meist betroffen

Wenn Verbraucher online Verträge schließen

  • Onlineshops, die an Privatkunden verkaufen
  • Online-Buchungen und Terminbuchungen mit Vertragsabschluss
  • Tickets, Abos, Kurse und digitale Produkte
  • Unternehmen ab zehn Beschäftigten oder mit mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz

Meist nicht betroffen

Ausnahmen und Grenzfälle

  • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die Dienstleistungen anbieten
  • Reine Informations-Websites ohne Vertragsabschluss, nach verbreiteter Auffassung
  • Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. In Grenzfällen helfen Ihre IHK, ein Anwalt oder die Angebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Barrierearm zu bauen lohnt sich aber auch ohne Pflicht, weil es allen Besuchern hilft.

// Prüfung & Umsetzung

Was wir prüfen und umsetzen

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Diese Punkte gehen wir durch:

🎨

Kontraste & Farben

Texte und Bedienelemente mit ausreichendem Kontrast, keine Information, die nur über Farbe vermittelt wird.

⌨️

Tastatur & Fokus

Alles mit der Tastatur bedienbar, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarem Fokus, auch Menüs, Filter und Pop-ups.

🧭

Struktur & Überschriften

Saubere Überschriften, Bereiche für Navigation und Inhalt, korrekt ausgezeichnete Sprache, damit Screenreader sich zurechtfinden.

🖼️

Bilder & Alt-Texte

Aussagekräftige Beschreibungen für Produktbilder und Grafiken, dekorative Bilder sauber ausgeblendet.

📝

Formulare & Checkout

Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen und ein Checkout, der sich ohne Maus und mit Screenreader abschließen lässt.

🔍

Zoom & mobile Darstellung

Inhalte bleiben bei 200 % Vergrößerung und auf kleinen Bildschirmen vollständig nutzbar.

🎬

Videos & Medien

Untertitel oder Textalternativen für Videos, keine automatisch startenden Medien ohne Steuerung.

🍪

Cookie-Banner & Pop-ups

Einwilligungsbanner und Hinweise, die sich per Tastatur und Screenreader bedienen und schließen lassen.

📄

Informationen zur Barrierefreiheit

Die vorgeschriebenen Angaben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt, gut auffindbar auf der Website.

Warum Overlay-Widgets nicht reichen

Viele Anbieter versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck: ein Skript, das eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrast einblendet. An den eigentlichen Barrieren ändert das nichts. Fehlende Beschriftungen, ein Checkout, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt, oder falsche Überschriften stecken im Code und müssen dort behoben werden. Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, nutzen außerdem meist ihre eigenen Werkzeuge.

Barrierefreiheit in Shopware, WordPress und programmierten Websites

Shopware hat in den letzten Versionen viel an der Barrierefreiheit der Storefront gearbeitet. Eigene Themes und Plugins müssen trotzdem geprüft werden, weil sie Standardvorlagen verändern. Bei WordPress hängt viel vom Theme und vom Page Builder ab. Programmierte Websites bauen wir von Anfang an barrierearm. Muss ein Theme grundlegend überarbeitet werden, ist oft ein Relaunch oder ein eigenes Shopware-Theme die bessere Lösung.

Was Barrierefreiheit für alle bringt

Barrierearme Seiten sind für alle leichter zu bedienen: für ältere Menschen, für Kunden am Handy in der Sonne, für jemanden mit verletzter Hand. Saubere Struktur und beschriftete Inhalte helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Suchen, Ihre Seite zu verstehen.

Dokumentieren, was umgesetzt ist

Die Marktüberwachung kann Nachweise verlangen, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Deshalb halten wir fest, was geprüft und umgesetzt wurde. Den Text der Informationen zur Barrierefreiheit stimmen Sie am besten mit Ihrem Rechtstexte-Dienst oder Anwalt ab, wir bauen ihn technisch sauber ein.

Was es kostet

Sie bekommen vorab einen Festpreis, ohne Mindestlaufzeit.

  • Umsetzung: je nach Befund, von einzelnen Anpassungen bis zur Überarbeitung des Themes, Schätzung nach der Prüfung
  • Bei neuen Websites, Shops und Relaunches ist barrierearmes Bauen ohnehin Teil unserer Arbeit

// Ablauf

So machen wir Ihre Website barrierefrei

  1. Klären

    Sind Sie betroffen, welche Seiten und Abläufe zählen, welches System steckt dahinter?

  2. Prüfen

    Automatische Tests plus Prüfung von Hand mit Tastatur, Zoom und Screenreader.

  3. Bericht

    Was fehlt, wie wichtig es ist und was die Behebung kostet.

  4. Umsetzen

    Im Theme, in den Vorlagen und in den Inhalten, nicht per Overlay.

  5. Dokumentieren

    Informationen zur Barrierefreiheit einbauen, Umsetzung festhalten, Nachkontrolle.

// Passt dazu

// Barrierefreiheit prüfen

Sie wollen wissen, wo Ihre Website steht?

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website oder Ihres Shops. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob Sie betroffen sind und was eine Prüfung kostet.

Anfrage senden → 💬 WhatsApp 📞 +49 172 2485226

// Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss meine Website barrierefrei sein?+

Das hängt davon ab, ob Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Shop oder bei einer Buchung, und wie groß Ihr Unternehmen ist. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Was droht, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?+

Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen und Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Widget?+

Nein. Ein Overlay blendet Hilfen ein, behebt aber nicht die Barrieren im Code, etwa fehlende Beschriftungen oder einen Checkout, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt.

Was bedeuten WCAG und EN 301 549?+

Die EN 301 549 ist die europäische Norm, auf die das BFSG verweist. Für Websites verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, in der Version 2.1 und der Stufe AA.

Gilt das BFSG auch für B2B-Shops?+

Das BFSG zielt auf Angebote für Verbraucher. Shops, die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen, sind in der Regel nicht erfasst. Verkaufen Sie an beide, gilt es für den Teil, der Verbraucher erreicht.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?+

Betroffene Anbieter müssen Informationen bereitstellen, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Diese Angaben werden oft Barrierefreiheitserklärung genannt. Den Text stimmen Sie mit Ihrem Rechtstexte-Dienst ab, wir bauen ihn ein.

Was kostet eine Prüfung?+

Für die Umsetzung bekommen Sie danach einen Festpreis.