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// Shopware-Hilfe

E-Rechnung im Onlineshop:
Was ab 2027 gilt

Ab 2027 müssen viele Unternehmen Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle. Wer betroffen ist, was Shopware dafür schon mitbringt und wie Sie Ihren Shop bis zum Stichtag umstellen.

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Kurz gesagt

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Betroffen sind nur Rechnungen an Unternehmen im Inland, Rechnungen an Privatkunden bleiben wie sie sind. Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung, gefordert sind strukturierte Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung. Für Shopware-Händler gibt es eine gute Nachricht: Seit Version 6.6.10 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format selbst.

// Fristen

Wann was gilt

Seit 1. Januar 2025

Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können, auch Kleinunternehmer.

Bis 31. Dezember 2026

Alle Unternehmen dürfen noch Papierrechnungen ausstellen. PDF-Rechnungen gehen weiter, wenn der Empfänger zustimmt.

Ab 1. Januar 2027

Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss Rechnungen an inländische Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen.

Bis 31. Dezember 2027

Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen ein Jahr länger Papier- und PDF-Rechnungen verwenden.

Ab 1. Januar 2028

Die Pflicht zur Ausstellung gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an inländische Geschäftskunden.

Nicht betroffen

Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Rechnungen von Kleinunternehmern und bestimmte steuerfreie Leistungen.

Stand Oktober 2026, auf Basis der Informationen des Bundesfinanzministeriums. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat im Juni 2026 gefordert, die Stufe 2027 auf 2028 zu verschieben, beschlossen ist das nicht. Für Ihren konkreten Fall ist Ihre Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.

// Betroffen?

Drei Fragen, dann wissen Sie es

1 · Kaufen Firmen aus Deutschland bei Ihnen?

Wenn nicht, ändert sich an Ihren Shop-Rechnungen nichts. Privatkunden und Firmen im Ausland sind nicht betroffen. E-Rechnungen empfangen müssen Sie trotzdem.

2 · Liegen die Bestellungen über 250 €?

Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen und dürfen dauerhaft normale Rechnungen bleiben. Für jede größere B2B-Bestellung gilt die Pflicht.

3 · Wie hoch war Ihr Umsatz 2026?

Über 800.000 €: Pflicht ab 1. Januar 2027. Darunter: ab 1. Januar 2028. Gezählt wird der gesamte Umsatz des Unternehmens, nicht nur der B2B-Anteil im Shop.

Was eine E-Rechnung ist, und was nicht

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland üblich sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ein PDF mit eingebetteten XML-Daten, das für Menschen lesbar bleibt. Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen dafür nicht aus. Eine normale PDF-Rechnung per Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Wichtig für die Praxis: Eine Datei mit Formatfehlern zählt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Ob die Datei technisch stimmt, sieht man ihr nicht an. Deshalb gehört jede Rechnungsart einmal durch einen Validator, bevor sie an Kunden geht.

Was das für Ihren Onlineshop bedeutet

Verkaufen Sie nur an Privatkunden, ändert sich an Ihren Shop-Rechnungen nichts. Verkaufen Sie auch an Unternehmen in Deutschland, muss für diese Bestellungen eine E-Rechnung entstehen, und zwar für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen gleichermaßen.

Die eigentliche Frage ist, woran der Shop einen Geschäftskunden erkennt. Typische Merkmale sind ein ausgefülltes Firmenfeld, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine eigene Kundengruppe für Händler. Schwierig wird es bei Gastbestellungen und bei Firmen, die wie Privatkunden bestellen. Hier entscheidet sich, ob die Umstellung im Alltag sauber läuft.

Es geht auch einfacher: Die hybride ZUGFeRD-Rechnung ist ein normales PDF mit eingebetteten Daten. Privatkunden sehen darin eine gewöhnliche Rechnung, die Buchhaltung eines Geschäftskunden liest die Daten maschinell aus. Wer sie für alle Bestellungen erzeugt, muss im Shop gar nicht erst unterscheiden. Ob das für Ihren Shop passt, klären Sie am besten kurz mit Ihrer Steuerberatung.

E-Rechnung in Shopware: Was das System selbst kann

Seit Version 6.6.10.0 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format nach EN 16931. Beim Erstellen eines Dokuments lassen sich die ZUGFeRD-Varianten einblenden: die Daten als eigene XML-Datei oder eingebettet in die gewohnte PDF-Rechnung. Das funktioniert für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen. Über den Flow Builder entstehen die E-Rechnungen automatisch, etwa sobald eine Bestellung einen bestimmten Status erreicht. Mit Shopware 6.7.9 sind weitere Dokumente im ZUGFeRD-Format dazugekommen.

Shopware 6 Administration, Dialog „Dokument erstellen“ mit eingeschaltetem Schalter „ZUGFeRD-Varianten anzeigen“ und den Optionen ZUGFeRD Rechnung, Gutschrift und Stornorechnung, jeweils als XML oder eingebettet in die PDF
Shopware 6, Bestellung › Dokument erstellen. Gutschrift und Storno werden erst wählbar, wenn zur Bestellung eine Rechnung existiert.

Wir erzeugen E-Rechnungen in unserem eigenen Shopware-Betrieb selbst. Dabei zeigt sich schnell: Die Funktion ist nur so gut wie die Daten dahinter. Diese Punkte müssen stimmen:

  • Unternehmensdaten – Firmenname, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und Bankverbindung. Die E-Rechnung übernimmt die Werte aus den Einstellungen der Dokumente. Fehlt dort etwas, scheitert die Erzeugung oder spätestens die Prüfung.
  • Kundenadressen – Firmenname und Anschrift des Geschäftskunden müssen vollständig sein, auch bei Gastbestellungen.
  • Eigene Vorlagen – Wer das Rechnungslayout in Shopware mit einer Erweiterung verändert, sollte testen, ob die PDF mit eingebetteten Daten danach noch gültig ist.
  • Shopware-Version – Shops vor 6.6.10 brauchen ein Update auf eine aktuelle Version oder eine Erweiterung, die die E-Rechnung nachrüstet.

Ein Plugin oder die Warenwirtschaft bleibt sinnvoll, wenn Sie an Behörden liefern und dafür eine XRechnung mit Leitweg-ID brauchen, wenn die Rechnungen ohnehin außerhalb des Shops entstehen oder wenn noch Shopware 5 im Einsatz ist.

Drei Wege zur E-Rechnung

  • Im Shop – Shopware ab 6.6.10 erzeugt ZUGFeRD selbst. Bei älteren Versionen oder Sonderfällen wie XRechnung übernimmt eine Erweiterung.
  • In der Warenwirtschaft – Schreibt Ihre Warenwirtschaft die Rechnungen, wird die E-Rechnung dort erzeugt. Dann muss die Anbindung an den Shop sauber funktionieren.
  • In der Buchhaltungssoftware – Manche Händler lassen Rechnungen für Geschäftskunden direkt aus dem Buchhaltungsprogramm erstellen. Das kann bei wenigen B2B-Bestellungen reichen.

WooCommerce und andere Shopsysteme

Ein Shop mit WooCommerce erstellt von Haus aus gar keine Rechnungen. Rechnungen und E-Rechnungen kommen dort aus einer Erweiterung, und für die gilt dieselbe Messlatte: ZUGFeRD ab 2.0.1 oder XRechnung, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL, jede Rechnungsart einmal geprüft. Bei Shopify, JTL-Shop, Gambio und anderen Systemen hängt die Lösung davon ab, wo die Rechnungen heute entstehen, oft in einer App oder in der Warenwirtschaft.

// Checkliste

Checkliste vor dem Stichtag

  • Umsatz 2026 klären – Liegt der Gesamtumsatz über 800.000 €, gilt die Pflicht ab Januar. Das sollten Sie mit der Steuerberatung vor Jahresende wissen, nicht erst beim Jahresabschluss.
  • Shopware-Version prüfen – Ab 6.6.10 ist ZUGFeRD an Bord, ältere Versionen brauchen ein Update oder eine Erweiterung.
  • Stammdaten vervollständigen – Unternehmensdaten, Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung und Zahlungsbedingungen.
  • Geschäftskunden erkennen – Festlegen, ob Firmenfeld, USt-IdNr. oder Kundengruppe zählt, und Gastbestellungen mitdenken.
  • Testbestellungen durchspielen – Mit Rabatt, Gutschein, Versandkosten und gemischten Steuersätzen, dazu eine Gutschrift und ein Storno.
  • Jede Rechnungsart validieren – Erst wenn der Validator keine Fehler meldet, ist die Datei eine E-Rechnung.
  • Versandweg festlegen – Als Mail-Anhang, im Kundenkonto oder beides. Eine Zustimmung der Geschäftskunden brauchen Sie für echte E-Rechnungen nicht.
  • Archivierung klären – E-Rechnungen werden im strukturierten Format aufbewahrt, nicht nur als Ausdruck oder Bild.
  • Empfang nicht vergessen – Auch Ihre Lieferanten schicken E-Rechnungen, und die muss Ihre Buchhaltung lesen können.

Was wir für Sie tun

Wir prüfen, welche Rechnungen in Ihrem Shop betroffen sind, wo sie heute entstehen und welcher Weg am wenigsten Aufwand macht. In Shopware nutzen wir den Standard, wo er reicht, und greifen nur zu Plugin oder Warenwirtschaft, wo es nötig ist. Danach passen wir Rechnungsvorlagen und Abläufe an, spielen die Testbestellungen aus der Checkliste durch, prüfen jede Datei mit einem Validator und achten darauf, dass Gutschriften und Stornos mitlaufen. Das gilt auch für Shops, die eine andere Agentur gebaut hat. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher, ohne Mindestlaufzeit. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Steuerberatung.

Jetzt planen, nicht im Dezember

Bis zum Stichtag bleiben knapp drei Monate, und der Dezember ist für viele Händler der umsatzstärkste Monat. Wer jetzt umstellt, kann im November in Ruhe testen und mit der Buchhaltung abstimmen. Wer bis kurz vor Jahresende wartet, konkurriert mit vielen anderen Händlern um dieselben Entwickler. Das gilt besonders, wenn vorher noch ein Shopware-Update nötig ist.

// Passt dazu

// Umstellung anfragen

Ihr Shop verkauft auch an Geschäftskunden?

Nennen Sie uns Ihr Shopsystem, die Version und wo Ihre Rechnungen heute entstehen. Sie bekommen eine Einschätzung, welcher Weg zur E-Rechnung passt und was er kostet.

Anfrage senden → 💬 WhatsApp 📞 +49 172 2485226

// Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss mein Onlineshop E-Rechnungen ausstellen?+

Nur für Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland. Ab 2027 gilt das für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Reicht eine PDF-Rechnung per Mail?+

Bis Ende 2026 noch, wenn der Geschäftskunde zustimmt. Sobald die Pflicht für Sie gilt, nicht mehr. Gefordert ist dann ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL.

Kann Shopware E-Rechnungen erzeugen?+

Ja. Seit Version 6.6.10.0 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format, als eigene XML-Datei oder eingebettet in die PDF-Rechnung, für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen. Ältere Versionen brauchen ein Update oder eine Erweiterung. Für eine XRechnung an Behörden ist meist eine Erweiterung oder die Warenwirtschaft der bessere Weg.

Was gilt für Bestellungen unter 250 €?+

Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen. Sie dürfen dauerhaft als normale Rechnung ausgestellt werden, auch an Geschäftskunden. Für alle größeren B2B-Bestellungen gilt die Pflicht.

Müssen meine Geschäftskunden der E-Rechnung zustimmen?+

Nein. Eine E-Rechnung im richtigen Format müssen Geschäftskunden annehmen. Eine Zustimmung braucht es nur, wenn Sie in der Übergangszeit stattdessen ein einfaches PDF schicken.

Was passiert, wenn ich trotz Pflicht nur ein PDF schicke?+

Dann ist es keine ordnungsgemäße Rechnung. Das trifft vor allem Ihren Kunden beim Vorsteuerabzug. Bei inhaltlich richtigen Rechnungen erkennt die Finanzverwaltung ihn zwar in der Regel trotzdem an, für Geschäftskunden ist das aber ein guter Grund, auf der E-Rechnung zu bestehen.

Betrifft das Firmenkunden im EU-Ausland?+

Nein. Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Für Lieferungen an Firmen im Ausland bleibt es bei den bisherigen Regeln.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?+

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft normale Rechnungen schreiben. Empfangen können müssen aber auch sie E-Rechnungen.

Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?+

Ja, seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, etwa über ein E-Mail-Postfach und eine Software, die die Dateien lesen kann.

Was kostet die Umstellung?+

Das hängt davon ab, ob die Rechnung im Shop, in der Warenwirtschaft oder in der Buchhaltung entsteht. Läuft Shopware schon auf 6.6.10 oder neuer und sind die Stammdaten gepflegt, bleibt der Aufwand meist überschaubar. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher, ohne Mindestlaufzeit.