// Shopware-Hilfe
Ab 2027 müssen viele Unternehmen Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle. Wer betroffen ist, was Shopware dafür schon mitbringt und wie Sie Ihren Shop bis zum Stichtag umstellen.
Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Betroffen sind nur Rechnungen an Unternehmen im Inland, Rechnungen an Privatkunden bleiben wie sie sind. Eine normale PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung, gefordert sind strukturierte Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung. Für Shopware-Händler gibt es eine gute Nachricht: Seit Version 6.6.10 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format selbst.
// Fristen
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können, auch Kleinunternehmer.
Alle Unternehmen dürfen noch Papierrechnungen ausstellen. PDF-Rechnungen gehen weiter, wenn der Empfänger zustimmt.
Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss Rechnungen an inländische Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen.
Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen ein Jahr länger Papier- und PDF-Rechnungen verwenden.
Die Pflicht zur Ausstellung gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an inländische Geschäftskunden.
Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Rechnungen von Kleinunternehmern und bestimmte steuerfreie Leistungen.
Stand Oktober 2026, auf Basis der Informationen des Bundesfinanzministeriums. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat im Juni 2026 gefordert, die Stufe 2027 auf 2028 zu verschieben, beschlossen ist das nicht. Für Ihren konkreten Fall ist Ihre Steuerberatung die richtige Anlaufstelle.
// Betroffen?
Wenn nicht, ändert sich an Ihren Shop-Rechnungen nichts. Privatkunden und Firmen im Ausland sind nicht betroffen. E-Rechnungen empfangen müssen Sie trotzdem.
Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen und dürfen dauerhaft normale Rechnungen bleiben. Für jede größere B2B-Bestellung gilt die Pflicht.
Über 800.000 €: Pflicht ab 1. Januar 2027. Darunter: ab 1. Januar 2028. Gezählt wird der gesamte Umsatz des Unternehmens, nicht nur der B2B-Anteil im Shop.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland üblich sind XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ein PDF mit eingebetteten XML-Daten, das für Menschen lesbar bleibt. Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen dafür nicht aus. Eine normale PDF-Rechnung per Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Wichtig für die Praxis: Eine Datei mit Formatfehlern zählt nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Ob die Datei technisch stimmt, sieht man ihr nicht an. Deshalb gehört jede Rechnungsart einmal durch einen Validator, bevor sie an Kunden geht.
Verkaufen Sie nur an Privatkunden, ändert sich an Ihren Shop-Rechnungen nichts. Verkaufen Sie auch an Unternehmen in Deutschland, muss für diese Bestellungen eine E-Rechnung entstehen, und zwar für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen gleichermaßen.
Die eigentliche Frage ist, woran der Shop einen Geschäftskunden erkennt. Typische Merkmale sind ein ausgefülltes Firmenfeld, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine eigene Kundengruppe für Händler. Schwierig wird es bei Gastbestellungen und bei Firmen, die wie Privatkunden bestellen. Hier entscheidet sich, ob die Umstellung im Alltag sauber läuft.
Es geht auch einfacher: Die hybride ZUGFeRD-Rechnung ist ein normales PDF mit eingebetteten Daten. Privatkunden sehen darin eine gewöhnliche Rechnung, die Buchhaltung eines Geschäftskunden liest die Daten maschinell aus. Wer sie für alle Bestellungen erzeugt, muss im Shop gar nicht erst unterscheiden. Ob das für Ihren Shop passt, klären Sie am besten kurz mit Ihrer Steuerberatung.
Seit Version 6.6.10.0 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format nach EN 16931. Beim Erstellen eines Dokuments lassen sich die ZUGFeRD-Varianten einblenden: die Daten als eigene XML-Datei oder eingebettet in die gewohnte PDF-Rechnung. Das funktioniert für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen. Über den Flow Builder entstehen die E-Rechnungen automatisch, etwa sobald eine Bestellung einen bestimmten Status erreicht. Mit Shopware 6.7.9 sind weitere Dokumente im ZUGFeRD-Format dazugekommen.

Wir erzeugen E-Rechnungen in unserem eigenen Shopware-Betrieb selbst. Dabei zeigt sich schnell: Die Funktion ist nur so gut wie die Daten dahinter. Diese Punkte müssen stimmen:
Ein Plugin oder die Warenwirtschaft bleibt sinnvoll, wenn Sie an Behörden liefern und dafür eine XRechnung mit Leitweg-ID brauchen, wenn die Rechnungen ohnehin außerhalb des Shops entstehen oder wenn noch Shopware 5 im Einsatz ist.
Ein Shop mit WooCommerce erstellt von Haus aus gar keine Rechnungen. Rechnungen und E-Rechnungen kommen dort aus einer Erweiterung, und für die gilt dieselbe Messlatte: ZUGFeRD ab 2.0.1 oder XRechnung, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL, jede Rechnungsart einmal geprüft. Bei Shopify, JTL-Shop, Gambio und anderen Systemen hängt die Lösung davon ab, wo die Rechnungen heute entstehen, oft in einer App oder in der Warenwirtschaft.
// Checkliste
Wir prüfen, welche Rechnungen in Ihrem Shop betroffen sind, wo sie heute entstehen und welcher Weg am wenigsten Aufwand macht. In Shopware nutzen wir den Standard, wo er reicht, und greifen nur zu Plugin oder Warenwirtschaft, wo es nötig ist. Danach passen wir Rechnungsvorlagen und Abläufe an, spielen die Testbestellungen aus der Checkliste durch, prüfen jede Datei mit einem Validator und achten darauf, dass Gutschriften und Stornos mitlaufen. Das gilt auch für Shops, die eine andere Agentur gebaut hat. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher, ohne Mindestlaufzeit. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Steuerberatung.
Bis zum Stichtag bleiben knapp drei Monate, und der Dezember ist für viele Händler der umsatzstärkste Monat. Wer jetzt umstellt, kann im November in Ruhe testen und mit der Buchhaltung abstimmen. Wer bis kurz vor Jahresende wartet, konkurriert mit vielen anderen Händlern um dieselben Entwickler. Das gilt besonders, wenn vorher noch ein Shopware-Update nötig ist.
// Umstellung anfragen
Nennen Sie uns Ihr Shopsystem, die Version und wo Ihre Rechnungen heute entstehen. Sie bekommen eine Einschätzung, welcher Weg zur E-Rechnung passt und was er kostet.
// Häufige Fragen
Nur für Rechnungen an Geschäftskunden in Deutschland. Ab 2027 gilt das für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Bis Ende 2026 noch, wenn der Geschäftskunde zustimmt. Sobald die Pflicht für Sie gilt, nicht mehr. Gefordert ist dann ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL.
Ja. Seit Version 6.6.10.0 erzeugt Shopware E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format, als eigene XML-Datei oder eingebettet in die PDF-Rechnung, für Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen. Ältere Versionen brauchen ein Update oder eine Erweiterung. Für eine XRechnung an Behörden ist meist eine Erweiterung oder die Warenwirtschaft der bessere Weg.
Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen. Sie dürfen dauerhaft als normale Rechnung ausgestellt werden, auch an Geschäftskunden. Für alle größeren B2B-Bestellungen gilt die Pflicht.
Nein. Eine E-Rechnung im richtigen Format müssen Geschäftskunden annehmen. Eine Zustimmung braucht es nur, wenn Sie in der Übergangszeit stattdessen ein einfaches PDF schicken.
Dann ist es keine ordnungsgemäße Rechnung. Das trifft vor allem Ihren Kunden beim Vorsteuerabzug. Bei inhaltlich richtigen Rechnungen erkennt die Finanzverwaltung ihn zwar in der Regel trotzdem an, für Geschäftskunden ist das aber ein guter Grund, auf der E-Rechnung zu bestehen.
Nein. Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Für Lieferungen an Firmen im Ausland bleibt es bei den bisherigen Regeln.
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft normale Rechnungen schreiben. Empfangen können müssen aber auch sie E-Rechnungen.
Ja, seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, etwa über ein E-Mail-Postfach und eine Software, die die Dateien lesen kann.
Das hängt davon ab, ob die Rechnung im Shop, in der Warenwirtschaft oder in der Buchhaltung entsteht. Läuft Shopware schon auf 6.6.10 oder neuer und sind die Stammdaten gepflegt, bleibt der Aufwand meist überschaubar. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher, ohne Mindestlaufzeit.